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Almwiese

Unser Honorar

Abrechnung

Grundsätzlich stehen drei Abrechnungsmodelle zur Auswahl, die wir gemeinsam im Voraus individuell festlegen

Pauschalhonorar

Bei Angelegenheiten, deren Leistungsumfang im Voraus gut eingeschätzt werden kann, eignet sich eine Abrechnung auf Basis eines Pauschalhonorars. Diese Methode wird häufig bei der Erstellung von Verträgen, wie etwa Kaufverträgen, angewendet.

Ein Pauschalhonorar bietet den Vorteil, dass sie von Anfang an über die Kosten im Klaren sind.

Für Fälle, in denen der Umfang der Leistung im Vorfeld nicht genau bestimmbar ist, stehen alternative Abrechnungsmethoden zur Verfügung.

Stundensatz

Eine Abrechnung nach geleisteten Stunden ist ebenfalls möglich.

Diese Variante ermöglicht eine klare Kostenübersicht, da die Abrechnung exakt nach den tatsächlich erbrachten Stunden erfolgt.

Das Honorar beträgt EUR 350,00 netto pro Stunde, die Abrechnung erfolgt viertelstündlich.

Rechtsanwaltstarifgesetz

Insbesondere in Zivilverfahren kann die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) erfolgen. Die anfallenden Kosten richten sich dabei in erster Linie nach dem Streitwert der Rechtsangelegenheit, welcher in der Regel dem geforderten Geldbetrag entspricht.

Basierend auf dem Streitwert werden die erbrachten Leistungen gemäß dem gesetzlichen Tarifpostensystem nach Anzahl und Dauer eingeordnet.

Im Fall eines gewonnenen Gerichtsverfahrens sind die anwaltlichen Kosten nach dem RATG grundsätzlich von der gegnerischen Partei zu tragen.

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